Chemische Experimente erfordern verantwortungsvolles Handeln. Bevor man im Labor arbeitet, muss man die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung (Globally Harmonized System) verstehen. Die neun standardisierten GHS-Piktogramme warnen vor spezifischen Gefahren: Flamme (entzündlich), Flamme über Kreis (oxidierend), Bombe (explosiv), Ätzend (Korrosion), Ausrufezeichen (ätzend/reizend), Gesundheitsgefahr, Umwelt (umweltgefährlich), Schädel mit Kreuzbeinen (akut toxisch) und Korrosion (ätzend auf Metallen).
Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist obligatorisch: Schutzbrille (auch bei vermeintlich harmlosen Versuchen), Laborkittel (aus Baumwolle, nicht Synthetik), geschlossene Schuhe und bei Bedarf Schutzhandschuhe. Lange Haare müssen zusammengebunden werden, Schmuck und Uhren bleiben außerhalb des Labors.
Beim Umgang mit Chemikalien gelten grundlegende Regeln: Nie unbekannte Substanzen riechen oder schmecken. Flaschen beim Abfüllen beschriften. Säuren stets in Wasser einrühren (nie umgekehrt —_memory aid: „Erst das Wasser, dann die Säure, sonst passiert das Ungeheure"). Leichtflüchtige Lösungsmittel nur unter dem Abzug verwenden. Lösungen, die Dämpfe entwickeln, stets verschließen.
Im Notfall gilt: Bei Hautkontakt sofort mit viel Wasser spülen (mindestens 15 Minuten). Bei Augenkontakt die Augen unter fließendem Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen. Bei Bränden das Feuerlöscher-Schild beachten — für brennende Metalle niemals Wasser verwenden (Gefahr durch Wasserstoffgas). Der Notfallplan mit Fluchtwegen, Feuerlöscherstandorten und Erste-Hilfe-Nummern muss vor jedem Praktikum bekannt sein.
Chemikalienabfälle werden getrennt gesammelt: Säureabfall, Basenabfall, organische Lösungsmittel und feste Abfälle haben eigene Sammelbehälter. Abfälle niemals in den Ausguss gießen. Die Entsorgung erfolgt nach örtlichen Vorschriften.
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